Der Elternbeirat ist Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit. Die Mitwirkungsrechte sind z.T. in Art. 65 BayEUG zusammengefasst. Weitere Mitwirkungsrechte sind in den Schulordnungen (BaySchO, MSO) benannt.

Der Elternbeirat der Doktor-Eisenbarth-Mittelschule ab dem Schuljahr 2024/2025:

Vorsitzende: Ulrike Maier
Stellvertreter: Peter Blödt
Schriftführerin: Yvonne Walbrun
2. Schriftführerin: Susanne Gschrey
Kassiererin: Carina Maier
2. Kassiererin: Melanie Roth

Weitere Mitglieder:
Christina Dietl, Kerstin Dirschwigl, Michaela Gschrey, Heike Haberl, Martina Schröpfer, Cindy Uschold, Tanja Wellnhofer, Franziska Wienkoop

Schulforum:
Ulrike Maier, Peter Blödt, Heike Haberl

Nachrücker/Ersatzpersonen:
Barbara Bösl, Simone Meier, Doreen Zach

Amtszeit und Mitgliedschaft der Elternvertretungen sind in §16 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO mit Gültigkeit ab 01.08.2019) geregelt:

§ 16 Amtszeit und Mitgliedschaft der Elternvertretungen

(1) Der Elternbeirat legt die Amtszeit der Klassenelternsprecher fest.
(2) 1 Die Amtszeit des Elternbeirats sowie des gemeinsamen Elternbeirats beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses und endet mit der Wahl des neuen Elternbeirats.
(3) 1 Das Amt und die Mitgliedschaft enden mit dem Ablauf der Amtszeit, dem Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amtes oder dem Verlust der Wählbarkeit.
2 An die Stelle ausgeschiedener Klassenelternsprecherinnen oder -sprecher an Grundschulen und Mittelschulen bzw. Elternbeiratsmitglieder rücken für die restliche Dauer der Amtszeit die Ersatzpersonen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen nach.
(4) Die Tätigkeiten als Elternvertretung sind ehrenamtlich.