Der M-Zug ist ein Erfolgsmodell an der Doktor-Eisenbarth-Mittelschule
Seit dem Jahr 2000 ist der M-Zug in Bayern gesetzlich verankert. Mittelschüler können seitdem freiwillig ein zehntes Jahr anhängen und so den mittleren Schulabschluss erwerben. Mittlerweile hat sich der M-Zug als ein echtes Erfolgsmodell entpuppt. Vier Klassen umfasst der Zug: Wer in die M7 eintreten will, muss in Deutsch, Mathe und Englisch mindestens einen Schnitt von 2,66 haben. Wer das nicht erreicht, muss eine Aufnahmeprüfung bestehen.
Doch auch in den späteren Jahren können die Schüler noch zum M-Zug wechseln. Dann muss der Schnitt aber mindestens bei 2,33 liegen. Gerade diese Durchlässigkeit ist einer der großen Vorzüge des M-Zugs: Die Mittelschule bietet so mehr Möglichkeiten – auch für Spätzünder. Nicht zuletzt kommen auch immer wieder Gymnasiasten oder Realschüler im M-Zug unter.
Die Mittelschule ist die einzige weiterführende Schule mit Klassenleiterprinzip, außerdem ist der M-Zug berufsorientierter als der „klassische“ Realschulabschluss: Manchen Schülern liegt das einfach mehr. Besonders in der neunten und zehnten Klasse bekommen die M-Klassen viel Zulauf von Schülern anderer Schularten. Für die kann die Mittelschule eine neue Chance zum Schulabschluss sein.
Auch nach der Schulzeit gehen die Jugendlichen des M-Zuges ihren Weg: Gerade durch den praktischen Anteil des Unterrichts sind die Absolventen bei Firmen sehr beliebt. Keiner unserer Jugendlichen hat Probleme, eine Lehrstelle zu finden. Für viele ist nach dem M-Zug aber noch nicht Schluss mit Schule: Mit ihrer Mittleren Reife können die Jugendlichen unter anderem auch an die Fachoberschule wechseln. Dort gibt es mittlerweile eigene Vorkurse für die M-Schüler. Etwa 20 Prozent wechseln nach dem M-Zug von der Mittelschule an die FOS.
Für den M-Zug brauchen die Schülerinnen und Schüler allerdings auch die entsprechenden Noten. Willige Jugendliche, die Spaß an der Schule haben, sind hier genau richtig! Der M-Zug ist definitiv einer der Faktoren, welche die Doktor-Eisenbarth-Mittelschule besonders attraktiv machen.
Hier die Eintrittsmöglichkeiten in den M-Zug im Einzelnen:
Übertritt in die M7
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
– bei einem Schnitt von 2,66 oder besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich;
– ab einem Schnitt von 3,00 oder schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung.
Der Zugang zum M-Zug ist auch noch mit dem erforderlichen Notenschnitt im Jahreszeugnis möglich.
Übertritt in die M8
Ihr Kind kann in die 8. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
– bei einem Schnitt von 2,33 oder besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich;
– ab einem Schnitt von 2,66 oder schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung.
Der Zugang zum M-Zug ist auch noch mit dem erforderlichen Notenschnitt im Jahreszeugnis möglich.
Übertritt in die M9
Ihr Kind kann in die 9. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
– bei einem Schnitt von 2,33 oder besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich;
– ab einem Schnitt von 2,66 oder schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung.
Der Zugang zum M-Zug ist auch noch mit dem erforderlichen Notenschnitt im Jahreszeugnis möglich.
Übertritt in die M10
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
– wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich;
– wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 oder schlechter (D, M, E) erworben wurde: auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung.